Die Schüler brauchen im Durchschnitt ca. 33 Flugstunden, was bedeutet, dass die vorgeschriebene Mindestanzahl über den Durchschnitt ausreicht. Es gibt einige, die es etwas schneller schaffen - wichtig ist jedoch, dass alle Lektionen verstanden und beim Schüler sofort abrufbar sind. Sicherheit steht natürlich im Vordergrund. Der Lehrer kostet gegenüber dem Charterpreis ca. 24€/h mehr, es ist also kein großer Verlust, wenn man 2 Stunden mehr mit Lehrer fliegt. Die Hauptsache ist doch den Spaß mit einem sicheren Gefühl zu erleben.
Die Theorieausbildung ist unbefristet gültig. Erst nach dem Ablegen der theoretischen Prüfung lüft eine 36 monatige Frist bis zum Ablegen der praktischen Prüfung.
Nein, innerhalb von Deutschland könnt ihr in deutscher Sprache funken!
[VFR: Flüge nach Sichtflugregeln]
[IFR: Flüge nach Instrumentenflugregeln]
Eigentlich so gut wie überall. Uneigentlich gibt es sogenannte Kontrollzonen (z.B. CTR Berlin) die um internationale Verkehrsflughäfen eingerichtet sind. Dort darf man nur mit einer entsprechenden Freigabe vom Turm, einer speziellen Funkausbildung (BZF) und einem Sekundärradar im Flugzeug (Transponder) einfliegen. Da Du nach Deiner Ausbildung bei uns auf all dies zurückgreifen kannst, steht Deiner Wahl des Flugzieles nichts mehr im Wege. Auslandsflüge sind ebenso möglich. Flugbeschränkungs-, Gefahren-, und Verbotsgebiete sind natürlich entsprechend zu meiden!
Nein! Du bezahlst nur die Leistung, die Du auch in Anspruch nimmst oder genommen hast. Theoretisch könntest Du jede Flugstunde einzeln bezahlen, wenn Dir das so gefällt. Bisher haben die meisten es so gehandhabt, dass sie einen gewissen Betrag auf ihr Schülerkonto eingezahlt haben und diesen dann "abfliegen". Zu Beginn der Ausbildung werden allerdings die Gebühren für den Theoriekurs, Bearbeitungs- und Landegebühren fällig.
Ich würde folgendermaßen vorgehen: Schnupperflug mit Lehrer zum Kennenlernen/Ausprobieren, Fliegerarzt um Tauglichkeit festzustellen, Ausbildungsvertrag mit der Flugschule abschließen, alle anderen Dinge erledigen wir zusammen. So einfach ist das.....
Das hängt sehr stark von Deinem Talent und Deinem zeitlichen Engagement ab. Da Du wahrscheinlich noch nie selbst geflogen bist, wirst Du Dein Talent auch sehr schwer einschätzen können. Kurz gesagt, wenn Du für ca. 4-6 Flugstunden pro Woche zur Verfügung stehst, das Wetter jedesmal mitspielt (im Sommer kann das durchaus der Fall sein), dann ist es auch in 6 Wochen möglich. Der Normalfall sind 2..3 Stunden pro Woche, dann wird es ca. 3 Monate dauern.
Der UL-Schein ist unbefristet gültig. Wenn Du die Rechte der Lizenz ausüben möchtest (fliegen), dann musst Du innerhalb der letzten 24 Monate des Gültigkeitszeitraums 12 Flugstungen, 12 Start und Landungen und einen Übungsflug mit Lehrer nachweisen.
Ausserdem mußt Du, wenn Du die rechte der Lizenz ausüben möchtest (d.h. fliegen :o) die oben genannten Bedingungen erfüllen. Das heißt, dass Du 24 Rückwirkend rechnen mußt, ob Du die o.g. Kriterien erfüllst. Hört sich kompliziert an, ist es aber nicht.
Nein, die Lizenz ist unbefristet gültig.
Nicht jeder kann sich ein Flugzeug kaufen. Es gibt mehrere Möglichkeiten seine fliegerischen aktivitäten auszuleben. Die einfachste wäre ein Flugzeug zu mieten (chartern), das Kostet von 102€/h inklusive aller Treib und Schmierstoffe. Einige ehemalige Flugschüler haben sich gemeinsam ein Flugzeug gekauft und bilden nun eine sogenannte Haltergemeinschaft (das reduziert die Fixkosten). Ein eigenes Flugzeug rechnet sich ab ca. 100 Flugstunden pro Jahr.
Ja! Es wird im Rahmen der fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung auch ein ausführlicher Sehtest durchgeführt, der dann im allgemeinen die Tauglichkeit mit der Einschränkung "Es ist eine Zweitbrille mitzuführen" zur Folge hat. Grenzwerte liegen hier bei -8 Dioptrin (bei 80%). Solltest Du diesen Grenzwert überschreiten, kannst Du ggf. per Gutachten Deine Tauglichkeit bekommen.
Ja! Das Medical nach LAPL reicht für den UL-Schein aus und hier ist die o.g. Sehschwäche kein Ausschlusskriterium mehr.
Ja! Beim Erwerb der LAPL-Lizenz (europaweite PPL-Lizenz) können auf eine praktische fliegerische Vorbildung bis zur Hälfte der geforderten Flugstunden anerkann werden (also bis zu 15 Praxisstunden).
Du kannst jederzeit mit der praktischen Ausbildung beginnen. Alles was Du an theoretischem Wissen in der praktischen Grundausbildung brauchst bekommst Du vermittelt. Das theoretische Wissen (Theoriekurs) brauchst Du in vollem Umfang zu Beginn Deiner Streckenflugausbildung, die sich unmittelbar an Deine Grundausbildung anschliesst. Dennoch ist es ratsam nicht früher als ca. 4 Monate vor dem Theoriekurs mit der praktischen Ausbildung zu beginnen, da Du sonst möglicherweise mit der Grundausbildung fertig bist und dann auf den Theoriekurs warten musst.